Über die Gebühren meiner Tätigkeit sprechen wir vor Beginn des Mandates. Grundlage der Gebührenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, abgekürzt RVG. Die Berechnung der Gebühren richtet sich nach der Höhe des Gegenstandswertes des Mandates. Der Gegenstandswert wird auch Streitwert genannt.

Zulässig ist daneben eine konkrete Honorarvereinbarung, in der die Einzelheiten der Gebührenberechnung ausgehandelt werden können.

Zur Unterstützung für finanziell schwächere Mandanten gibt es staatliche Förderung durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe. Die entsprechenden Antragsvordrucke halte ich für Sie bereit.

Die Einzelheiten des Honorars richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Darüber sprechen wir vertraulich und ausführlich miteinander. Anschließend entscheiden Sie über den Umfang und die Erteilung des Mandates. Die Eintrittspflicht einer Rechtschutzversicherung kann in Frage kommen, was im Einzelfall zu prüfen ist. Es empfiehlt sich, deswegen direkten Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.

 

Die Erstberatung kostet in der Regel mindestens 30,00 EUR, höchstens 190,00 EUR netto.

 

Eine Geschäftstätigkeit mit einem Gegenstandswert in Höhe 5.000,00 EUR kostet in der Regel netto 393,90 EUR. Im konkreten Fall können je nach Gegenstandswert aber auch niedrigere oder höhere Gebühren anfallen.