Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Zivilrecht. Dazu gehört insbesondere

  • das Erbrecht
  • das Arbeitsrecht
  • das Familienrecht.

Das Erbrecht betrifft das Recht der Vermögenssorge für den Todesfall und die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Zum Familienrecht gehört das Recht der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Zeit der Trennung und Scheidung von Eheleuten, das Recht des Unterhaltes und das Recht der Kinder.

Im Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt im individual-vertraglichen Bereich. Dabei handelt es sich um Verträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

 

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